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Aufenthalt. Der Mindestaufenthalt bei Ferienwohnungen ist immer eine Woche. Andere Aufenthaltszeiten sind in der Vor- und Nachsaison auf Anfrage möglich. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personanzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl Ferienvermittler als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Übernahme und Rückgabe der Mietobjekte. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Reservierte Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Einrichtung. Die Ferienwohnungen sind komplett eingerichtet. Sie verfügen über Elektroherd, Warm- und Kaltwasser, Kühlschrank, Stromspannung 220v, Fernsehen und Telefon. Inventar. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/fehlende Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegebene Preise, ersetzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung wie das gesamte Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Mitwirkungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger (Schlüsselübergabestelle/Rezeption des Hotels Etna) zur Kenntnis zu bringen. Dieser ist beauftragt sofort für Abhilfe zu sorgen. Haftung. Reisevermittler haftet. im Rahmen der gesetzliche vorgeschriebene Sorgfaltspflicht eines Reiseveranstalters, für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie: Heizung, Lifts, Klimaanlagen usw. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst treffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert; sie erfolgen jedoch ohne Gewähr, da diese oft aus Angaben von Drittpersonen und/oder Organisationen beruhen. Ferienvermittler und höhere Gewalt. Im Ferienzeit können immer wieder Extremfälle antreten, für die ich nichts kann. Hindern mich höhere Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen usw.), Streiks oder Beförderungsschwierigkeiten an meiner Vermittlungstätigkeit. so bin ich berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von mir nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so kann ich Sie entweder in eine andere Ferienwohnung oder ein anderes Hotel unterbringen oder notfalls die Buchung zu kündigen. In diesem Fall erhalten Sie den einbezahlten Betrag zurück, verzichten indessen auf weitere Ansprüche.
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